Bundesweiter Schulbetrieb am Montag, 22. November 2021

von Martin Svehlak
20. November 2021

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick: 

·        Der Stundenplan bleibt aufrecht.

·        Für Eltern und Erziehungsberechtigte wird die Möglichkeit geschaffen, ihre Kinder ohne Attest zu Hause zu lassen. Eine Entschuldigung der Eltern reicht aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich.

·        Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrpersonen informieren (z.B. im Rahmen einer Präsenzstunde). Es findet kein flächendeckendes Distance Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.

·        Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können die Schülerinnen und Schüler eigeninitiativ am Unterricht virtuell teilnehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Schularbeiten und Tests sollten während des Lockdowns vermieden werden.

 

Regelungen MNS/FFP-2-Masken für Schülerinnen und Schüler/Lehrer/innen/Verwaltungspersonal

·         Maskenpflicht in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen.

·         Primarstufe und Sekundarstufe 1: zumindest MNS