„Corona-Testpass“ als Nachweis für Schülerinnen und Schüler
Betreff: „Corona-Testpass“ zu den Selbsttests in den Schulen als „Eintritts-Berechtigung“ für alle Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren.
Betreff: „Corona-Testpass“ zu den Selbsttests in den Schulen als „Eintritts-Berechtigung“ für alle Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren.